Angefügt die Medienmitteilung von Organisationen im Bereich der Arbeitsintegration vom 13. Juni 2018. Das fit4job Motivationssemester und EInsatzprogramm zählen nun ebenfalls zu dieser Ausnahme:

Arbeitsintegration wird Ausnahme
Der Nationalrat hat am Mittwochmorgen, 13. Juni 2018, klar entschieden, Organisationen der Arbeitsintegration als Ausnahme im revidierten Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) aufzunehmen. Mehrere Ratsmitglieder haben sich für dieses Anliegen der Arbeitsintegration stark gemacht und den äusserst knappen Mehrheitsentscheid der vorberatenden Kommission gekippt.

Das BöB verfolgt die Devise, dass Arbeitsvergaben der öffentlichen Hand grundsätzlich ausgeschrieben werden müssen. Es gibt aber Ausnahmen. Das ermöglicht der im Nationalrat heiss diskutierte Artikel 10 des BöB. Bereits als Ausnahme vorgesehen waren vor der Session beispielsweise Organisationen, die mit Behinderten arbeiten.

Klar für Ausnahme: 117 zu 75 Stimmen
Die Organisationen für Arbeitsintegration setzten sich dafür ein, dass auch alle Arbeitsintegrationsprogramme als Ausnahme aufgeführt werden. Sie argumentieren, dass es volkswirtschaftlich nicht sinnvoll sei, diese nicht gewinnorientierten Organisationen unnötig zu belasten und Innovationen zu verhindern. Die klare Mehrheit des erstberatenden Nationalrats ist deshalb einem Minderheitsantrag klar gefolgt – und zwar mit 117 Voten, die der Ausnahmeregelung für Arbeitsintegrationsfirmen zustimmten; lediglich 75 Räte wollten keine Ausnahme machen, drei Ratsmitglieder enthielten sich der Stimme.

«Volkswirtschaftlich wirkungsvoller»

Marcel Rüegger, Sprecher verschiedener Ostschweizer Arbeitsintegrationsorganisationen und Geschäftsleiter der Thurgauer Institution Kompass Arbeitsintegration, freut sich, dass die Arbeitsintegrationsfirmen nun als Ausnahmen festgehalten werden. Das Argument habe auch die Nationalrats-Mehrheit überzeugt, «dass Arbeitsintegrationsprogramme ihre Aufgabe volkswirtschaftlich und gesellschaftlich wirkungsvoller betreiben können, wenn sie nicht laufend an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen müssen». Seine Erfahrung zeige, dass Programme zur vorübergehenden Beschäftigung «zwar von den staatlichen Auftraggebern eng geführt werden müssen, aber nicht bürokratisch in ihren Hauptaufgaben behindert werden dürfen». Dies sei wichtig, da Betriebe in der Arbeitsintegration nicht gewinnorientiert arbeiteten: «Ausschreibungen sind kostspielige Innovations-Killer und tragen nichts zu einer besseren Qualität der Angebote bei.»

Bundesrat Maurer: «Geht auch»

Verschiedene Voten im Nationalrat sind dieser Argumentation gefolgt und haben sie bestätigt. Sie hoben die Funktion der Arbeitsintegrationsfirmen im Dienst des sozialen Friedens hervor und bemängelten die hohen Kosten oder die anfallende Mehrwertsteuerpflicht, sollten sie an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen müssen. Bundesrat Ueli Maurer machte keinen Hehl daraus, dass der Bundesrat diesen Entscheid trotz seiner anderen Meinung gut mittragen kann: «Das Gesetz steht und fällt nicht mit dieser Minderheit. Man kann es sowohl-als-auch entscheiden.»